AGB

Für Pauschalangebote der Wildnisschule Seenland und WISE -wild & sein e.V. werden die folgenden Bedingungen, sofern wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und den Veranstaltern zustande kommenden Vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB und die Informationsschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-Info V und füllen diese aus. Bei im folgenden gesamten Text genannter Wildnisschule/Verein sind jeweils die Wildnisschule Seenland und WISE wild & sein e.V. gemeint.

1) Allgemeines

1.1. Die Wildnisschule/der Verein sind Einrichtungen die Lernfelder in der Natur kreieren. Die unmittelbaren Erfahrungen in der Natur und in der Gemeinschaft stehen im Vordergrund. Dazu gehören unter anderem begleitete und selbstständige Waldexkursionen.

1.2. Die Angebote richten sich an
Menschen aller Altersklassen. z.B. an Schulklassen (als Ferienangebot oder Praktikum); an pädagogisch arbeitende Erwachsene, welche ihr Methoden-Spektrum erweitern wollen, oder an Personen die nicht nur eine intellektuelle Art sich Wissen anzueignen suchen.

1.3. Die AGB`S schließen die Einhaltung der Camp-Ordnung ein.

2) Teilnahmeberechtigung

2.1. Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er/sie körperlich und geistig fähig ist, an dem jeweiligen Kurs teilnehmen zu können. Er/sie ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Wildniskursen trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann. Er/sie verpflichtet sich, alle von den Mitarbeitern der Wildnisschule/des Vereins, sowie deren Weisungsberechtigten und Erfüllungsgehilfen, gegebenen Hinweise zu beachten.

2.2. Krankheiten, Einschränkungen  oder Behinderung sowie eine notwendige Einnahme von Medikamenten (z.B. Insulin)usw. müssen vorher mitgeteilt werden.

2.3. Altersbeschränkungen, sofern sie für einzelne Veranstaltungen bestehen, ergeben sich aus den Programmbeschreibungen.

3) Vertragsabschluß

3.1. Interessierte können ihre Teilnahme persönlich, telefonisch, per Post, per e-mail oder auch online anmelden.

3.2. Die Teilnahmeanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift,Telefon Nr., Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien oder Klassen das Alter der Kinder, Verpflegungswünsche, sowie Name und Datum der Veranstaltung an der eine Teilnahme gewünscht wird.

3.3. Alle Öffentlichen Angebote sind freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Anmeldevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Programmbeschreibung und die ergänzenden Informationen der Wildnisschule für die jeweilige Veranstaltung, soweit diese dem Kunden vorliegt.

3.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Wildnisschule/des Vereins zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Wildnisschule/der Verein dem Kunden eine schriftliche Anmeldebe-stätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Anmeldung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgt.

3.5. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der Wildnisschule/des Vereins von dem Inhalt der Buchung ab,so liegt ein neues Angebot der Wildnisschule/des Vereins vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Wildnisschule/des Vereins die Annahme durch ausdrückliche schriftliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

3.6. Der Anmeldende vertritt bei der Buchung sowie bei der genannten weiteren Abwicklung des Anmeldevertrages sämtliche Mitglieder der angemeldeten Gruppe (z.B. bei Klassen).

3.7. Unangemeldete Gäste können nur teilnehmen, wenn es die Teilnehmerzahl und das Programm der Veranstaltung zulässt.

4)     Bezahlung

4.1. Mit Zugang der Anmeldebestätigung nebst Rechnung wird die Zahlung des Gesamtpreises fällig. Die Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Eine gesonderte Empfangsbestätigung der Zahlungen durch den Veranstalter erfolgt nicht.

4.2.  Bei Anmeldung, welche der Wildnisschule/dem Verein erst 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder noch später zugeht, hat der Kunde den Veranstaltungspreis bei Aushändigung der Anmeldebestätigung sowie des Sicherungsscheines unverzüglich nach Aufforderung zu zahlen.

4.3.  Geht die Zahlung des Kunden nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten ein und wird diese auch auf Übersendung einer Mahnung mit Fristsetzung nicht veranlasst, ist die Wildnisschule/der Verein berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die in Ziffer 8.1. aufgeführten Stornokosten zu verlangen.

5)     Leistungen

Der Umfang der Veranstaltungsleistungen bestimmt sich nach dem Inhalt der  Anmeldebestätigung und nach der Veranstaltungsbeschreibung.

6)     An- und Abreise

Sofern nicht anders angegeben, ist die An- und Abreise von dem Kunden selbsttätig und auf eigene Kosten zu organisiert.

7)     Leistungsänderung

7.1. Nachträgliche Änderungen oder Abweichungen der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Wildnisschule/dem Verein nicht wider Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die Wildnisschule/der Verein wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Änderung oder Abweichung von der Veranstaltungsleistung informieren.

7.2. Bei einer erheblichen Änderung der Veranstaltungsleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage durch den Veranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die Wildnisschule/der Verein in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

8) Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden / Stornokosten / Teilnehmerwechsel

8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter empfiehlt zur Vermeidung von Missverständnissen, den Rücktritt schriftlich zu erklären, und unter der Angabe der Veranstaltungsdaten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wildnisschule/dem Verein. Der Eingang der Rücktrittserklärung ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keine Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde von der Veranstaltung zurück oder wird zur Veranstaltung nicht erschienen, so ist die Wildnisschule berechtigt, von dem Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorbereitungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatzanspruch richtet sich nach dem Veranstaltungspreis und ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs abhängig vom Rücktrittszeitpunkt wie folgt pauschalisiert:

Stornokosten:

Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos*

Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 10 % der Seminargebühr

Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 30 % der Seminargebühr**

Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr**

2 Wochen vor Kursbeginn ( ab diesem Zeitpunkt): 100 % der Veranstaltungskosten **

Rücktritt nach dem ersten Termin: 100 % der Kosten. Unter Umständen können auf Antrag die individuellen personenbezogenen Kosten zurückgezahlt werden. *sofern keine der weiteren genannten Fristen berührt wird **kann der Platz anderweitig vergeben werden, beschränken sich die Stornokosten auf 20 % der Gebühr

8.2. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Wildnisschule/dem Verein aufgrund des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.

8.3. Wünscht der Kunde eine Umbuchung der Veranstaltung im Hinblick auf den Veranstaltungstermin, so kann er gegenüber der Wildnisschule nach den Bestimmungen der Ziffer 8.1. vom ursprünglichen Vertrag zurücktreten und durch Mitteilung seines verbindlichen Änderungswunsches stattdessen einen neuen Anmeldevertrag schließen. Eventuell entstehende Mehr- oder Minderkosten für z.B. die Bearbeitung der Umbuchung, werden auf  den bereits gezahlten Veranstaltungspreis draufgeschlagen oder abgezogen.

8.4. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann jeder angemeldete Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Anmeldevertrages eintritt. Die Geltendmachung eventuell hierdurch entstehender Mehrkosten bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Sowohl für diese Kosten als auch den vereinbarten Veranstaltungspreis haften der Dritte und der Kunde gesamtschuldnerisch. Die Wildnisschule/der Verein kann dem Eintritt des Dritten in den Veranstaltungsvertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

9) Rücktritt durch den Veranstalter, Vertragsaufhebung

Die Wildnisschule/der Verein kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung des Veranstalters, die an ihn und zugleich an den in der Veranstaltungsanmeldung benannten Gruppenverantwortlichen sowie bei Veranstaltungsteilnehmern vor Vollendung deren 7. Lebensjahres an deren gesetzlichen Vertreter als Veranstaltungsvertragspartner zu richten ist, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
  2. b) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Veranstaltungsausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde, welche den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen ist. Die Wildnisschule/der Verein ist verpflichtet, den Veranstaltungsvertragspartner zu Händen der Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung nebst Übersendung der Rücktrittserklärung hiervon in Kenntnis zu setzen. Dem Veranstaltungsvertragspartner wird unverzüglich vom Veranstalter sein Veranstaltungspreis zu Händen der Anmeldenden, bzw. im Falle einer direkten anteiligen Zahlung an ihn selbst, erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den Veranstalter ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird dieser den Veranstaltungsvertragspartner davon unterrichten;
  3. c) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsantritt, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Veranstaltung so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde, es sei denn, der Veranstalter hatte die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt, wird dem Veranstaltungsvertragspartner unverzüglich sein Veranstaltungspreis zu Händen der Anmeldenden, bzw. im Falle einer direkten anteiligen Zahlung an ihn selbst, sowie seine nachgewiesenen und angemessenen Aufwendungen für die Buchung der Veranstaltung unverzüglich vom Veranstalter erstattet.

10)   Gewährleistung, Minderung, Mitwirkungspflicht

10.1. Wird die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Wildnisschule/der Verein kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde ist unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht der Wildnisschule im Rahmen seiner Mitwirkung verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung des Mangels beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Diese sind an den Leiter der in der Veranstaltungsbeschreibung benannten Wildnisschule als örtlichen Vertreter des Veranstalters zu richten. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

10.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung kann der Kunde eine entsprechende  Herabsetzung des Veranstaltungspreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

10.3.  Leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird.

10.4.  Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Wildnisschule/der Verein innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Kunde diese verlangt hat, so kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Die Wildnisschule/der Verein verliert hierdurch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Der Veranstaltungsvertragspartner schuldet dem Veranstalter jedoch Entschädigung der für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Veranstaltungsleistungen, welche nach § 638 Abs.3 BGB zu bemessen ist. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Kunden kein Interesse haben.

11)   Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1.  Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung kann der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Wildnisschule/dem Verein geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. In seinem eigenen Interesse sollte der Kunde die Ansprüche schriftlich geltend machen.

11.2.  Die Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c BGB bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Von der Verjährungsverkürzung nicht betroffen sind Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle eines groben Verschuldens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12)   Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Wildnisschule/des Vereins für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Wert des Schadens beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13) Rücktrittsversicherung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem Veranstaltungspreis keine Rücktrittskostenversicherung enthalten ist. Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken.

14) Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. der vorstehenden Allgemeinen Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können lhre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Wildnisschule Seenland, Wieland Woesler, Fleether Mühle 7 in 17252 Mirow, info@wildnisschule-seenland.de, Tel. 0151-15886859 oder WISE-wild & sein e.V., Postadresse: Bäckerstrasse 39 in 19053 Schwerin, kontakt@wise-wild-sein.de, Tel. 0385 75891234

Widerrufsfolgen

im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie lhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.